Aufnahmegeräte für Reporter auf der Straße, Interviews oder gar Konzerte - auch im Alltag des Campusradiomachers muss die Technik passen.

Rein theoretisch könnte man sogar das Smartphone als Mikrofon verwenden und z.B. die Auphonic App für die Aufnahme und Nachbearbeitung:

Für schnelle Eindrücke von der Straße oder wenn man eben nichts besseres dabei hat, reicht das sicherlich. Gute Audioaufnahmegeräte lohnen sich trotzdem - hier eine Auflistung.

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Google möchte Bloggern, Podcastern oder generell Medienmachern eine bessere Plattform in den Suchergebnissen geben und auch Leute zu Google+ locken. Dazu dient Google Authorship, das mit einem Google+ Profil verknüpft wird (Google Rich Snippets). Außerdem werden Artikel bei Google wesentlich mehr angeklickt, wenn sich daneben ein nettes Profilbild befindet - es schafft Vertrauen.

Bevor du nun sagst, Blödsinn, brauch ich nicht, ich mag das nicht: Wenn ein potentieller Arbeitgeber deinen Namen googlet, findet er dich gleich auf der ersten Seite mit deinen Artikeln und deinem Profil. Daran könnte man merken, dass du weißt, was du tust und auch mal bereit bist, eine Plattform nur zum beruflichen Zweck gewinnbringend einzusetzen und dich da auszuprobieren 😉

Alles, was du dafür brauchst, ist also ein schönes Google+ Profil - je nach dem, was du nach außen tragen möchtest als Online-Redakteur / Blogger und eine Mail-Adresse mit @campusradionamen.de am Ende. Diese bekommst du vom technischen Administrator deiner Webseite, aber keine Sorge, da reicht auch eine einfache Weiterleitung auf deine private Mail-Adresse, also du musst kein zusätzliches Postfach verwalten, ganz deine Sache.

Als nächstes besuchst du diese Seite: https://plus.google.com/authorship?hl=de und gibst dort deine @campusradioname.de-Mail-Adresse an. Du bekommst dann eine Mail von Google mit Bestätigungslink, Bestätigen.

Nun braucht es auf deiner Webseite noch ein Funktion, die diesen Link mit deinem Podcast oder Online-Artikel verknüpft. Bei WordPress geht das z.B. mit den Plugins NextGen Facebook Open Graph oder Google Author Link.

Fertig sieht das dann z.B. so aus:

Google Rich Snippet: Authorship
Google Rich Snippet: Authorship
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In Facebook sollte man folgendes beachten.

  • Gewinnspielrichtlinien von Facebook: Allfacebook.de
  • Weiterhin ist auf die strenge Filterung von Facebook bei Hassreden zu achten, d.h. jeder Kommentar, der deutlich beleidigt, muss moderiert werden!
  • Auf jeder Fanseite muss das Impressum gut sichtbar mit angegeben werden. Das kann entweder in der Infobox als Link eingefügt werden oder direkt mit der Impressumsfunktion in der Seitenadministration von Facebook.
  • Das Posten von urheberrechtlich geschützten Motiven sollte unterlassen werden (siehe http://www.zeit.de/digital/internet/2013-01/facebook-thumbnails).
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Bei einer Webseite gibt es auch einiges zu beachten. Daher sind folgende rechtliche Regelungen nur stichpunktartig dargestellt. Diese Regeln sollten strikt beachtet werden, denn im Gegensatz zum Streaming gibt es genug Anwaltskanzleien, die sich durch Abmahnung dieser Kleinigkeiten eine goldene Nase verdienen.

  • Es darf kein urheberrechtlich geschützter Content auf der Seite veröffentlicht werden, sofern die Lizenz nicht erworben ist (Verwertungsgesellschaft oder direkt beim Urheber). Dazu zählen Bilder, Texte, Audios, Programme etc.
  • Sollte man Content veröffentlichen, von dem man nicht weiß, dass er urheberrechtlich geschützt ist, macht man sich der Verbreiterhaftung strafbar.
  • Kein Podcast darf GEMA-pflichtige Musik / urheberrechtlich geschützten Content beinhalten, sofern nicht eine eigene Podcasting-Lizenz bei der GEMA erworben wurde.
  • Jede Webseite braucht ein Impressum mit genauer Angabe des laut Presserecht Verantwortlichen. Es muss die volle Adresse des Verantwortlichen und eine Telefonnummer beinhalten. Das Impressum muss auf jeder Seite der Webseite zu finden sein und darf sich in keinem Untermenü verbergen. Faustregel: Nur ein Klick bis zum Impressum.
  • Jede Webseite braucht eine Datenschutzerklärung. Generatoren für ein gut formuliertes Impressum und eine Datenschutzerklärung gibt es auf e-recht24.de.
  • Es dürfen keine YouTube-, Vimeo-, Soundcloud- oder ähnlichen Einbettungen erfolgen, wenn diese GEMA-pflichtige Musik beinhalten. Laut GEMA sind Einbettungen von z.B. Songs auf der eigenen Seite GEMA-pflichtig, da sie in der eigenen Seite abgespielt werden und nicht auf der offiziellen Plattform. D.h. hier einfach einen Link setzen.

Der Datenschutz spielt auch eine wichtige Rolle. Daher sollte man von jeglichen Statistikdiensten Abstand nehmen, die Daten auf fremden Servern horten, ohne dass man als Administrator einen genauen Einblick hat. Ein Beispiel ist Google Analytics. Ziel sollte daher sein, mit einer eigenen Piwik Analyse Plattform zu arbeiten. Datenschutzaspekte gelten ebenso für soziale Plugins, z.B. Like-Buttons. Darüber sowie über statistische Besuchermessung muss in der Datenschutzerklärung aufgeklärt werden.
Es sollte gelten: So wenig Daten wie möglich zu sammeln.

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Für das Lizenzieren der Musik eines Webradioprogramms sind die GEMA und die GVL zuständig. Bei beiden Verwertungsgesellschaften müssen Verträge abgeschlossen werden. Danach darf im Radioprogramm jede Art von Musik gespielt werden - bis auf geschützte Melodien, die nicht bei der GEMA lizenziert sind (z.B. das Wetterbett von Antenne Bayern).
Allerdings gelten für die Musik im jeweiligen Radioprogramm ein paar Regeln, die du kennen solltest:

  • Raubkopien (schlechte Tonqualität) haben nichts in einer Radioautomation verloren.
  • Kein Titel eines Künstlers darf für eigene Spots verwendet bzw. abgeändert werden, d.h. es ist nicht gestattet, die Botschaft des Künstlers durch Bearbeitung seiner Musik abzuändern und zu veröffentlichen. Ein Beispiel wäre: Musik für Werbespots herzunehmen. Bekannte Musik als Hintergrund oder O-Töne aus Filmen für Jingles und Verpackungen zu verwenden, sollte ebenso vermieden werden, da es das ursprüngliche Werk abändert.
  • Vorankündigungen von Musiktiteln durch die Veröffentlichung der Playlist im Vorfeld der Sendung sind laut GVL Bestimmungen nicht gestattet (man könnte ja dann genau zu den Zeiten die gewünschte Musik herausschneiden, wenn man wüsste, was wann passiert).
  • Jeder Musiktitel sollte nach Möglichkeit Labelcode, EAN und Label beinhalten. Denn sollte es mal auf UKW On Air gehen, werden diese Dinge für eine GEMA-Abrechnung benötigt. Ob Reports an GEMA und GVL abgegeben werden müssen, steht in der Vertragsbestätigung.
  • Wir dürfen nicht aktiv nach Hörern im Ausland werben, da sich die GEMA- und GVL-Lizenz nur auf Deutschland bezieht.
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Die Recherche ist Ausgangspunkt jeder journalistischen Betätigung. Eine gute Grundlage an Informationen zu haben, hat nichts mit tricksen oder Genialität zu tun, sondern mit genauer Arbeit nach einem bestimmten Schema. Eine gute Recherche zeichnet sich eben genau dadurch aus und sollte niemals die Menschen hinter den Geschehnissen, zu denen recherchiert wird, vergessen.
Die folgenden Schritte sind bei jeder Recherche durchzuführen und sind damit das Schema einer Recherche.

Rechercheimpuls

In den Medien macht es keinen Sinn, ohne Hintergedanken ziellos „loszurecherchieren“. Es gibt immer einen Rechercheimpuls. Dieser kann eine

  • Pressemitteilung,
  • ein Medienbericht,
  • ein Gespräch,
  • ein Werbeplakat,
  • ein persönliches Erlebnis u.a. sein.

Schritt 1: Relevanz

Bei jeder Information, die für den Journalisten einen Rechercheimpuls darstellt, ist die Frage nach der Relevanz grundlegend für jede weitere Arbeit. In Zeiten des Internets ist diese Frage nicht obsolet geworden, sondern ganz im Gegenteil noch wichtiger. Ist das Thema also für unsere Zielgruppe interessant? Wenn ja, dann weitermachen, wenn nein, dann entweder sein lassen oder einen anderen Dreh finden. Ein Dreh ist das Hervorheben bzw. Auswählen eines bestimmten Schwerpunkts, der für unsere Hörer interessanter sein könnte, also der derzeitige Dreh. Man spricht in dem Fall auch vom zweiten Dreh.

Schritt 2: Überprüfen

Alle vorliegenden Informationen müssen nun überprüft werden. Gerade bei Pressemitteilungen ist eine sorgfältige Überprüfen ratsam. Neben den Informationen ist die Quelle ein sehr wichtiges Kriterium. Denn letztlich steck hinter jeder verbreiteten Info immer eine Absicht des Verbreiters. Diese Absicht muss dir klar werden. Wenn das nicht gewährleistet werden kann, ist der Griff zum Telefon in jedem Fall besser als vorschnell die Infos zusammenzustellen.

Schritt 3: Erweitern

Beim Schritt des Erweiterns geht es darum, vorliegende Infos mit der Recherche zu erweitern, um ein Gesamtbild zu bekommen. Suchmaschinen, Bücher und vor allem Gespräche mit Experten und Informanten sind wesentlich für diesen Schritt.

Exkurs: Das Hintergrundgespräch

Eine der wichtigsten journalistischen Quellen ist das Hintergrundgespräch. Hierbei handelt es sich um ein zum großen Teil vertrauliches Treffen zwischen Journalist und Informant. Es sind grundsätzlich drei Typen zu unterscheiden, die vor jedem Gespräch festgelegt werden und die als ungeschriebenes Gesetz für beide Parteien gültig sind. Ein Hintergrundgespräch ist eine Vertrauenssache.

  • Gespräch unter eins: Jedes Wort aus dem Gespräch darf unter dem Namen des Gesprächspartners veröffentlicht werden. Als Beispiel wäre hier eine Pressekonferenz zu nennen.
  • Gespräch unter zwei: Alles, was gesagt wurde, darf nicht unter dem Namen des Gesprächspartners, sondern lediglich mit einer Branchenumschreibung veröffentlicht werden. Beispielsweise: Wie aus Regierungskreisen bekannt wurde…
  • Gespräch unter drei: Ein Gespräch unter drei dient hauptsächlich zur weiteren Recherche und ist streng vertraulich. Kein Wort, das zwischen Journalist und Informant gewechselt wurde, darf veröffentlicht werden oder anderen erzählt werden. Nur nach Absprache und in Einzelfällen ist eine Veröffentlichung möglich.

Schritt 4: Motive ermitteln

Auf der Jagd nach einer Story stellt sich bei zugesendeten Infos immer die Frage: Wer hat Vorteile bzw. Nachteile bei einer Veröffentlichung dieser.

Schritt 5: Hypothese bilden

Wenn die Quelle, die Information und das Motiv sorgfältig geprüft wurden, muss nun eine Hypothese gebildet werden. Welche Schlüsse können aus der bisherigen Recherche gezogen werden? Die Hypothese muss im Stile eines Küchenzurufs formuliert sein oder radiospezifischer: Man muss sie z.B. beim Abspülen oder Bügeln verstehen (Radio ist ein Nebenbeimedium).

Schritt 6: Hypothese überprüfen

Viele Informationen wurden gesammelt und überprüft, die Hypothese ist fertig und klingt plausibel. Dennoch muss diese nochmals überprüft werden. Es dient dem eigenen Schutz vor der Veröffentlichung einer Falschinformation oder dem in die Hände spielen einer PR-Kampagne. Wenn die Überprüfung negativ ausfällt, wird wieder bei Motive ermitteln begonnen; sollte die eigene Hypothese stimmen, kann es weitergehen.

Schritt 7: Ergebnis umsetzen

Als letztes wird das Ergebnis als Beitrag, Nachrichtenmeldung oder Reportage umgesetzt.

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