In Facebook sollte man folgendes beachten.

  • Gewinnspielrichtlinien von Facebook: Allfacebook.de
  • Weiterhin ist auf die strenge Filterung von Facebook bei Hassreden zu achten, d.h. jeder Kommentar, der deutlich beleidigt, muss moderiert werden!
  • Auf jeder Fanseite muss das Impressum gut sichtbar mit angegeben werden. Das kann entweder in der Infobox als Link eingefügt werden oder direkt mit der Impressumsfunktion in der Seitenadministration von Facebook.
  • Das Posten von urheberrechtlich geschützten Motiven sollte unterlassen werden (siehe http://www.zeit.de/digital/internet/2013-01/facebook-thumbnails).
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Bei einer Webseite gibt es auch einiges zu beachten. Daher sind folgende rechtliche Regelungen nur stichpunktartig dargestellt. Diese Regeln sollten strikt beachtet werden, denn im Gegensatz zum Streaming gibt es genug Anwaltskanzleien, die sich durch Abmahnung dieser Kleinigkeiten eine goldene Nase verdienen.

  • Es darf kein urheberrechtlich geschützter Content auf der Seite veröffentlicht werden, sofern die Lizenz nicht erworben ist (Verwertungsgesellschaft oder direkt beim Urheber). Dazu zählen Bilder, Texte, Audios, Programme etc.
  • Sollte man Content veröffentlichen, von dem man nicht weiß, dass er urheberrechtlich geschützt ist, macht man sich der Verbreiterhaftung strafbar.
  • Kein Podcast darf GEMA-pflichtige Musik / urheberrechtlich geschützten Content beinhalten, sofern nicht eine eigene Podcasting-Lizenz bei der GEMA erworben wurde.
  • Jede Webseite braucht ein Impressum mit genauer Angabe des laut Presserecht Verantwortlichen. Es muss die volle Adresse des Verantwortlichen und eine Telefonnummer beinhalten. Das Impressum muss auf jeder Seite der Webseite zu finden sein und darf sich in keinem Untermenü verbergen. Faustregel: Nur ein Klick bis zum Impressum.
  • Jede Webseite braucht eine Datenschutzerklärung. Generatoren für ein gut formuliertes Impressum und eine Datenschutzerklärung gibt es auf e-recht24.de.
  • Es dürfen keine YouTube-, Vimeo-, Soundcloud- oder ähnlichen Einbettungen erfolgen, wenn diese GEMA-pflichtige Musik beinhalten. Laut GEMA sind Einbettungen von z.B. Songs auf der eigenen Seite GEMA-pflichtig, da sie in der eigenen Seite abgespielt werden und nicht auf der offiziellen Plattform. D.h. hier einfach einen Link setzen.

Der Datenschutz spielt auch eine wichtige Rolle. Daher sollte man von jeglichen Statistikdiensten Abstand nehmen, die Daten auf fremden Servern horten, ohne dass man als Administrator einen genauen Einblick hat. Ein Beispiel ist Google Analytics. Ziel sollte daher sein, mit einer eigenen Piwik Analyse Plattform zu arbeiten. Datenschutzaspekte gelten ebenso für soziale Plugins, z.B. Like-Buttons. Darüber sowie über statistische Besuchermessung muss in der Datenschutzerklärung aufgeklärt werden.
Es sollte gelten: So wenig Daten wie möglich zu sammeln.

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Für das Lizenzieren der Musik eines Webradioprogramms sind die GEMA und die GVL zuständig. Bei beiden Verwertungsgesellschaften müssen Verträge abgeschlossen werden. Danach darf im Radioprogramm jede Art von Musik gespielt werden - bis auf geschützte Melodien, die nicht bei der GEMA lizenziert sind (z.B. das Wetterbett von Antenne Bayern).
Allerdings gelten für die Musik im jeweiligen Radioprogramm ein paar Regeln, die du kennen solltest:

  • Raubkopien (schlechte Tonqualität) haben nichts in einer Radioautomation verloren.
  • Kein Titel eines Künstlers darf für eigene Spots verwendet bzw. abgeändert werden, d.h. es ist nicht gestattet, die Botschaft des Künstlers durch Bearbeitung seiner Musik abzuändern und zu veröffentlichen. Ein Beispiel wäre: Musik für Werbespots herzunehmen. Bekannte Musik als Hintergrund oder O-Töne aus Filmen für Jingles und Verpackungen zu verwenden, sollte ebenso vermieden werden, da es das ursprüngliche Werk abändert.
  • Vorankündigungen von Musiktiteln durch die Veröffentlichung der Playlist im Vorfeld der Sendung sind laut GVL Bestimmungen nicht gestattet (man könnte ja dann genau zu den Zeiten die gewünschte Musik herausschneiden, wenn man wüsste, was wann passiert).
  • Jeder Musiktitel sollte nach Möglichkeit Labelcode, EAN und Label beinhalten. Denn sollte es mal auf UKW On Air gehen, werden diese Dinge für eine GEMA-Abrechnung benötigt. Ob Reports an GEMA und GVL abgegeben werden müssen, steht in der Vertragsbestätigung.
  • Wir dürfen nicht aktiv nach Hörern im Ausland werben, da sich die GEMA- und GVL-Lizenz nur auf Deutschland bezieht.
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