Bei einer Webseite gibt es auch einiges zu beachten. Daher sind folgende rechtliche Regelungen nur stichpunktartig dargestellt. Diese Regeln sollten strikt beachtet werden, denn im Gegensatz zum Streaming gibt es genug Anwaltskanzleien, die sich durch Abmahnung dieser Kleinigkeiten eine goldene Nase verdienen.

  • Es darf kein urheberrechtlich geschützter Content auf der Seite veröffentlicht werden, sofern die Lizenz nicht erworben ist (Verwertungsgesellschaft oder direkt beim Urheber). Dazu zählen Bilder, Texte, Audios, Programme etc.
  • Sollte man Content veröffentlichen, von dem man nicht weiß, dass er urheberrechtlich geschützt ist, macht man sich der Verbreiterhaftung strafbar.
  • Kein Podcast darf GEMA-pflichtige Musik / urheberrechtlich geschützten Content beinhalten, sofern nicht eine eigene Podcasting-Lizenz bei der GEMA erworben wurde.
  • Jede Webseite braucht ein Impressum mit genauer Angabe des laut Presserecht Verantwortlichen. Es muss die volle Adresse des Verantwortlichen und eine Telefonnummer beinhalten. Das Impressum muss auf jeder Seite der Webseite zu finden sein und darf sich in keinem Untermenü verbergen. Faustregel: Nur ein Klick bis zum Impressum.
  • Jede Webseite braucht eine Datenschutzerklärung. Generatoren für ein gut formuliertes Impressum und eine Datenschutzerklärung gibt es auf e-recht24.de.
  • Es dürfen keine YouTube-, Vimeo-, Soundcloud- oder ähnlichen Einbettungen erfolgen, wenn diese GEMA-pflichtige Musik beinhalten. Laut GEMA sind Einbettungen von z.B. Songs auf der eigenen Seite GEMA-pflichtig, da sie in der eigenen Seite abgespielt werden und nicht auf der offiziellen Plattform. D.h. hier einfach einen Link setzen.

Der Datenschutz spielt auch eine wichtige Rolle. Daher sollte man von jeglichen Statistikdiensten Abstand nehmen, die Daten auf fremden Servern horten, ohne dass man als Administrator einen genauen Einblick hat. Ein Beispiel ist Google Analytics. Ziel sollte daher sein, mit einer eigenen Piwik Analyse Plattform zu arbeiten. Datenschutzaspekte gelten ebenso für soziale Plugins, z.B. Like-Buttons. Darüber sowie über statistische Besuchermessung muss in der Datenschutzerklärung aufgeklärt werden.
Es sollte gelten: So wenig Daten wie möglich zu sammeln.

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