Für das Lizenzieren der Musik eines Webradioprogramms sind die GEMA und die GVL zuständig. Bei beiden Verwertungsgesellschaften müssen Verträge abgeschlossen werden. Danach darf im Radioprogramm jede Art von Musik gespielt werden - bis auf geschützte Melodien, die nicht bei der GEMA lizenziert sind (z.B. das Wetterbett von Antenne Bayern).
Allerdings gelten für die Musik im jeweiligen Radioprogramm ein paar Regeln, die du kennen solltest:
-
Raubkopien (schlechte Tonqualität) haben nichts in einer Radioautomation verloren.
-
Kein Titel eines Künstlers darf für eigene Spots verwendet bzw. abgeändert werden, d.h. es ist nicht gestattet, die Botschaft des Künstlers durch Bearbeitung seiner Musik abzuändern und zu veröffentlichen. Ein Beispiel wäre: Musik für Werbespots herzunehmen. Bekannte Musik als Hintergrund oder O-Töne aus Filmen für Jingles und Verpackungen zu verwenden, sollte ebenso vermieden werden, da es das ursprüngliche Werk abändert.
-
Vorankündigungen von Musiktiteln durch die Veröffentlichung der Playlist im Vorfeld der Sendung sind laut GVL Bestimmungen nicht gestattet (man könnte ja dann genau zu den Zeiten die gewünschte Musik herausschneiden, wenn man wüsste, was wann passiert).
-
Jeder Musiktitel sollte nach Möglichkeit Labelcode, EAN und Label beinhalten. Denn sollte es mal auf UKW On Air gehen, werden diese Dinge für eine GEMA-Abrechnung benötigt. Ob Reports an GEMA und GVL abgegeben werden müssen, steht in der Vertragsbestätigung.
-
Wir dürfen nicht aktiv nach Hörern im Ausland werben, da sich die GEMA- und GVL-Lizenz nur auf Deutschland bezieht.